Die neuen Steuerbegünstigungen für Kinder 1/3

Der Arbeitgeber kann ab 2009 einem Arbeitnehmer, dem mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht, steuerfrei einen Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von € 500 pro Jahr und Kind (bis zum zehnten Lebensjahr) gewähren. Die Steuerbegünstigung gilt auch dann, wenn das Kind bereits im Februar zehn Jahre alt wird, der Zuschuss aber erst im Dezember geleistet wird. Der Kinderbetreuungszuschuss steht nicht zu für freie Dienstnehmer oder wenn der Kinderabsetzbetrag dem Ehepartner des Arbeitnehmers gewährt wird. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber schriftlich die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss ( Formular L35) zu erklären bzw den Wegfall binnen einem Monat zu melden. Wichtig ist, dass der Zuschuss direkt an eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine pädagogisch qualifizierte Person geleistet wird. Er kann auch in Form von Gutscheinen (analog den Essensbons) geleistet werden.

Quelle: ÖGWT

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