Verlängerung der Steuerspaltung bis 31.12.2011

Mit dem kurz vor Jahreswechsel im Parlament verabschiedeten Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) wurden die für die Praxis besonders wichtigen Bestimmungen über die Steuerspaltung im Umgründungsteuergesetz auf Stichtage bis zum 31.12.2011 verlängert.

 

Quelle: ÖGWT

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