Advance Ruling“ ab 2011 auch im österreichischen Steuerrecht

Die fehlende Möglichkeit, vom Fiskus verbindliche Rechtsauskünfte und damit für konkrete steuerliche Problemstellungen auch tatsächlich Rechtssicherheit zu erhalten, wurde im internationalen Vergleich

immer wieder als Nachteil für den Wirtschaftsstandort Österreich angeprangert. Mit dem AbgÄG 2010 wird nunmehr ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit gesetzt: Ab 2011 werden nämlich verpflichtende Rechtsauskünfte durch den Fiskus („Advance ruling“) in Form von so genannten „Auskunftsbescheiden“ auch in Österreich möglich sein. Damit besteht erstmals ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer rechtsverbindlichen Auskunft für einen geplanten (noch zu verwirklichenden) Sachverhalt. Allerdings kann ein verbindlicher Auskunftsbescheid nur in Zusammenhang mit Rechtsfragen im Bereich Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreisen beantragt werden, wenn an der Auskunftserteilung in Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Damit sind zumindest besonders komplexe Gebiete des Steuerrechts abgedeckt.

 

Der Antrag auf Auskunftserteilung muss eine umfassende Darstellung des beabsichtigten Sachverhalts (zB der geplanten Umgründung) und der damit verbundenen Rechtsfragen enthalten. Wenn der geplante und angefragte Sachverhalt dann ohne wesentliche Abweichungen tatsächlich so umgesetzt wird, besteht ein Rechtsanspruch, dass der Fiskus diesen Sachverhalt dann tatsächlich entsprechend der erteilten Auskunft steuerlich behandelt. Der anfragende Steuerpflichtige selbst ist nicht an den Auskunftsbescheid gebunden, er kann also in seiner steuerlichen Beurteilung immer davon abweichen!

 

Der Haken an der Sache: Die Auskunft kostet etwas. Je nach Vorjahresumsatz des Antragstellers ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 1.500 € bis maximal 20.000 € (bei Umsätzen über 38,5 Mio €) zu bezahlen. Gesellschaften, die einem Konzern angehören, der nach unternehmensrechtlichen Vorschriften einen Konzernabschluss aufstellen muss, zahlen unabhängig vom Umsatz immer 20.000 € pro Auskunft. Im Gegensatz zur Rechtslage in Deutschland handelt es sich aber um durchaus angemessene und vor allem vorweg genau kalkulierbare Beträge.

 

 

Quelle: ÖGWT

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