Medizinprodukteabgabe-VO, gültig ab 2011

Auf Wunsch aus dem Berufsstand dürfen wir nochmals auf die seit 2011 geltende Medizinprodukteabgabe aufmerksam machen. Abgabepflichtig sind Unternehmer die gegen Entgelt Medizinprodukte an Letztverbraucher abgeben. ...

... Betroffen sind insbesondere die Berufe mit Herstellung / Aufbereitung / Vermietung von Medizinprodukten, Optiker, Hörgeräteakustiker, Bandagist, Orthopäde, Drogist, Zahntechniker, Ärzte und Zahnärzte, wenn sie Medizinprodukte an Patienten abgeben (zB: lose Zahnspangen).
Die umsatzabhängige Medizinproduktabgabe ist im Wege der Selbstberechnung als Jahrespauschale und mit der "Abgabenerklärung Medizinprodukte" an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) bis zum 30.6. des Folgejahres abzuliefern.
Die Medizinprodukteabgabe der Apotheken für das Jahr 2011 wird durch die Österreichische Apothekerkammer durch Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrages entrichtet. Die Hausapotheken sind mangels Mitgliedschaft zur Apothekerkammer davon nicht umfasst. Allerdings haben die meisten Hausapotheken aufgrund der Freigrenzen ohnedies keine Abgabe zu leisten. Die Übermittlung einer Abgabenerklärung durch Ärzte mit Hausapotheken wird vom BASG nur bei Überschreiten der Freigrenze und Zahlungspflicht erwartet.
Das BASG plant ein Aufforderungsschreiben an alle Abgabepflichtigen für die Medizinprodukteabgabe 2011 bis Ende September 2012 zu verschicken.
Die Medizinprodukteabgabe-VO und Details finden Sie auf der Homepage des BASG:

http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe/

Quelle: KWT

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