Service-Entgelt 2014 für die e-card

Das Serviceentgelt 2014 für die e-card beträgt 10,30 € (bisher 10 €). Neu ist, dass für mitversicherte Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten kein Serviceentgelt mehr zu bezahlen ist (mitversicherte Kinder waren bisher schon ausgenommen).

Dienstgeber müssen bei der November-Lohnverrechnung für alle am 15.11.2013 beschäftigten echte und freie Dienstnehmer (ausgenommen geringfügig Beschäftigte) das Service-Entgelt 2014 einbehalten und bis spätestens 16.12.2013 an die GKK überweisen. Vorschreibebetriebe können die Summe der einzuhebenden Service-Entgelte mit dem Formular "Meldung zum Service-Entgelt" bis zum 9.12.2013 melden.

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