Änderungen im Umsatzsteuerrecht - Spezialthemen

           Weitere Änderungen betreffen Spezialthemen, wie die Lieferung von Gas, Wärme und Kälte (über Rohrleitungen, die nicht Bestandteil des Verteilernetzes sind), weiters den Leistungsort bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen sowie bei Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen (bei B2B-Leistungen ist ab 1.1.2011 nur mehr die Eintrittsberechtigung am Veranstaltungsort sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, wie zB Garderobe, steuerbar, sonst gilt als Leistungsort der Empfängerort, also jener Ort, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt), die Umsätze von Treibhausemissionszertifikaten (Reverse-Charge-System) sowie Bestimmungen über Postdienste.

 

Quelle: ÖGWT

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