Steuertipp 2010 für Arbeitnehmer 1/4

Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2007 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2010

 

Wer im Jahr 2007 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2010 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung).

Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)