Änderungen bei der Körperschaftsteuer

Besteuerungsvorbehalt für hybride Finanzierungsinstrumente
Auslandsdividenden sollen ab 2011 in Österreich nur dann steuerfrei sein, wenn die Dividenden­zahl­ungen im Ausland steuerlich nicht abzugsfähig sind. Damit soll verhindert werden, dass beim Einsatz „hybrider Finanzierungsinstrumente“ (wie zB Substanzgenussrechte) Beteiligungserträge in Österreich als Dividenden steuerfrei gestellt werden, im Ausland aber als Fremdfinanzierungskosten abzugsfähig sind (zB weil Substanzgenussrechte als Fremdkapital gewertet werden)

Einschränkung des Zinsenabzugs bei Beteiligungserwerb im Konzern
Wenn eine österreichische Kapitalgesellschaft eine Kapitalbeteiligung von einem Konzernunternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erwirbt und diesen Erwerb durch einen Kredit finanziert, sind für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2011 beginnen, die Fremdkapital­zinsen nicht mehr steuerlich absetzbar. Dies gilt ab 2011 auch für alle derartigen Transaktionen vor dem 1.1.2011. Ob diese faktische Rückwirkung verfassungsrechtlich hält, wird der VfGH zu klären haben. Die Regierung erwartet sich aus dieser Einschränkung ein zusätzliches
KöSt-Aufkommen von über 200 Mio €.

 

Erfreulicherweise wird in diesem Zusammenhang auch klargestellt, dass für eine fremdfinanzierte Kapital­erhöhung oder einen Gesellschafterzuschuss an eine konzernzugehörige Gesellschaft die Zinsen weiterhin abzugsfähig bleiben, wenn diese Maßnahmen in keinem Zusammenhang mit einer Beteiligungsveräußerung im Konzern stehen

 Erhöhung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen 
Derzeit werden bei Privatstiftungen Zinsenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung ab 1 %) mit 12,5 % Zwischensteuer besteuert. Dieser Zwischensteuersatz wird ab der Veranlagung 2011 auf 25 % (= KESt-Satz) angehoben. Zusätzlich unterliegen ab 2011 auch alle Wertsteigerungen bei Kapitalanlagen, soweit sie von der neuen Vermögens­zuwachsteuer (siehe oben Punkt 1.1.1) erfasst werden, der erhöhten Zwischensteuer von 25 %. Auch die auf 25 % erhöhte Zwischensteuer wird wie bisher nur insoweit erhoben, als nicht im selben Jahr KESt-pflichtige Zuwendungen an Begünstigte getätigt werden.

Steuerpflicht für Liegenschaftsveräußerungen bei Privatstiftungen

Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind in Stiftungen – wie auch beim Stifter selbst – der­zeit nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wenn einer der (Zu-)Stifter eine juristische Person ist, werden Veräußerungsgewinne aus Liegenschaften ab 2011 generell (also auch außerhalb der Spekulationsfrist) mit 25 % Körperschaftsteuer besteuert. Diese Regelung ist nicht nur für neu zugewendete Grundstücke anzuwenden, sondern gilt auch für alle zum 31.12.2010 noch in der 10-jährigen Spekulationsfrist befindlichen und damit steuerhängigen Grundstücke.

 
Quelle: ÖGWT
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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