Sonsitge Steuerliche Maßnahmen


Bankenabgabe
Mit der als „Bankenabgabe“ bekannt gewordenen Stabilitätsabgabe sollen Banken einen Beitrag von rd 500 Mio € zur Budgetsanierung leisten. Die bilanzsummenabhängige Steuer ist nach Größe der Bank gestaffelt und belastet vor allem die Großbanken. Sie ist ab einer Bilanzsumme von mehr als einer Mrd € zu bezahl­en, der Steuersatz beträgt 0,055%. Ab 20 Mrd € steigt der Steuersatz dann auf 0,085 %. Zusätzlich soll vom Geschäftsvolumen für Derivate eine Abgabe von 0,013% eingehoben werden. 

 Abschaffung der Kreditvertragsgebühr
Im Gegenzug zur Einführung der Bankenabgabe wird die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr für Ver­tragsabschlüsse ab dem 1.1.2011 abgeschafft, was den Finanzminister 150 Mio Euro pro Jahr kosten wird. Damit entfällt künftig auch die Gebührenpflicht für Gesellschafterdarlehen und -kredite. Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (zB Bürgschaften, Hypothekarverschreibungen, Zessionen) zu Darlehens- und Kreditverträgen bleiben weiterhin gebührenfrei. 

Flugticketabgabe

Für alle Abflüge von einem österreichischen Flughafen gilt ab 1.4.2011 eine Flugabgabe für ab 1.1.2011 gekaufte Tickets. Für Kurzstreckenflüge (zB Inland, Europa, Nordafrika, Russland) werden 8 €, für Mit­telstreckenflüge (zB Afrika) 20 € und für Langstreckenflüge 35 € pro Ticket eingehoben. Steuerschuldner ist der Luftfahrzeughalter. Ausländische Luftfahrzeughalter ohne Sitz oder Betriebsstätte in Österreich müssen einen Fiskalvertreter bestellen. Flugplatzhalter haften für die Abgabe, können sich durch Erfüllung bestimmter Aufzeichnungspflichten aber von ihrer Haftung befreien.

Mineralölsteuer (MöSt)

Die MöSt wird um einen CO2-Zuschlag von 20 € pro Tonne erhöht. Das ergibt eine Anhebung um 5 Cent (6 Cent inkl USt) pro Liter Diesel und 4 Cent (4,8 Cent inkl USt) pro Liter Benzin. Zur Entlastung der Spediteure wird die Kfz-Steuer um rd 40 % gesenkt (siehe unten), für Pendler wird das Pendlerpauschale um 10 % erhöht (siehe Punkt 1.1.3).

 Senkung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Kfz-Steuer soll ab 1.1.2011 für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht pro Monat auf folgende Steuerbeträge gesenkt werden:

-          Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen: 1,55 € (bisher: 2,54 €), mindestens 15 € (bisher: 21,80 €);

-          Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen: 1,70 € (bisher: 2,72 €);

-          Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen: 1,90 (bisher 3,08 €), höchstens 80 € (bisher 123,40 €); Anhänger höchstens 66 € (bisher: 98,72 €).

No
rmverbrauchsabgabe (NovA)

Für Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß (über 160g CO2) wird bereits jetzt ein CO2-Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe (NovA) von 25 € je g/km eingehoben. In der Zeit von 1.3.2011 bis 31.12.2012 erhöht sich dieser Zuschlag wie folgt:

-     Schadstoffausstoß über 180 g/km bis 220 g/km: 50 € je g/km

-     Schadstoffausstoß ab 220 g/km: 75 € je g/km

Ab 1.1.2013 werden die Schadstoffausstoßgrenzen um je 10 g/km gesenkt, sodass die oben angeführten CO2-Zuschläge bereits bei den Grenzen von 150/170/210 g/km erhoben werden.

 Abschaffung Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen
Die für energieintensive Unternehmen bestehende Möglichkeit einer teilweisen Rückvergütung der bezahlten Energieabgaben wird ab 1.1.2011 auf Produktionsunternehmen eingeschränkt, sofern die EU-Kom­mission dieser Maßnahme zustimmt. Die Zustimmung ist notwendig, da die Rückvergütung durch die Einschränkung auf Produktionsunternehmen eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellt. Der VfGH hat die Einschränkung auf Produktionsbetriebe bereits in der Vergangenheit als zulässig erachtet.

Umsatzsteuer
Reinigungsleistungen werden ab 1.1.2011 in das Reverse Charge-System für Bauleistungen (Übergang der Umsatzsteuerschuld des Subunternehmers auf den auftraggebenden Bauunternehmer) einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber (Leistungsempfänger) selbst ein Bauunternehmer ist, also seinerseits mit der Erbringung von Bau- bzw Reinigungsleistungen beauftragt ist oder üblicherweise selbst Bau- bzw Reinigungsleistungen erbringt. Ist der Auftraggeber des Reinigungsunternehmens selbst nicht Bauunternehmer, tritt keine Änderung in der bisherigen Abrechnung ein.

Versicherungssteuer
Für ab .1.2011 abgeschlossene Kapitalversicherungsverträge mit Einmalerlag wird die Versicherungssteuer von 11 % auf 4 % ermäßigt, wenn sie eine Höchstlaufzeit von mindestens 15 Jahren (bisher 10 Jahre) haben. Die bisherige Steuerbefreiung für die Übertragung des Deckungserfordernisses an eine Pensionskasse entfällt; derartige Übertragungen werden ab 2011 mit 2,5 % Versicherungssteuer besteuert, wenn die übertragenen Leistungszusagen alle Beschäftigte oder bestimmte Gruppen von Beschäftigten betreffen; andernfalls beträgt der Steuersatz 4 %.
 
Quelle: ÖGWT
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

 

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