Abgabenänderungsgesetz 2011 – die wichtigsten Steueränderungen vor dem Sommer 3/8

Verschiebung Wertpapier-KESt neu um 6 Monate

Das Inkrafttreten der mit dem BBG 2011 ausgeweiteten KESt-Abzugsverpflichtung der Banken auf Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und auf Einkünfte aus Derivaten soll um 6 Monate auf den 1. April 2012 verschoben werden, um den abzugsverpflichteten Banken einen längeren Zeitraum für die notwendigen technischen Umsetzungsmaßnahmen einzuräumen. Weiters sollen die mit dem BBG 2011 eingeführten Neuregelungen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie über den KESt-Abzug in Detailpunkten präzisiert und klargestellt sowie Redaktionsversehen beseitigt werden.

Die neu geregelte Wegzugsbesteuerung soll vereinfacht werden. Eine KESt-Abzugsverpflich­tung soll künftig in allen Fällen der Wegzugsbesteuerung nur bestehen, wenn der Steuerpflichtige seinen Wegzug dem Abzugsverpflichteten meldet. Ergänzende Regelungen betreffen die Ermittlung der für den KESt-Abzug relevanten Anschaffungskosten.

Nach Beschlussfassung des AbgÄG 2011 im Parlament werden wir Sie in der nächsten Klienten-Info über die neuen Inkrafttretensbestimmungen im Detail informieren.

 
Die Bundesregierung hat im Mai 2011 bei ihrer Klausur am Semmering die Regierungsvorlage (RV) des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) beschlossen. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Änderungen (die endgültige Beschlussfassung bleibt abzuwarten).
 
Quelle: ÖGWT

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