EU-Quellensteuer wird ab 1.7.2011 auf 35 % erhöht

Im Jahr 2005 wurden bekanntlich in der EU Maßnahmen gesetzt, die sicherstellen sollen, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen an EU-Bürger einer effektiven Besteuerung unterzogen werden. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben einen Informationsaus­tausch in Form von Kontrollmitteilungen eingeführt, die von der zinsenauszahlenden Bank mindestens einmal pro Jahr automatisch an das Wohnsitzfinanzamt des ausländischen Kontoinhabers übermittelt wer­den (Auskunftssystem). Österreich, Belgien und Luxemburg heben abweichend davon auf die betroffenen Zinsenzahlungen eine Quellensteuer ein. Der Quellensteuersatz beträgt seit 1.7.2008 20 % (davor 15%) und wird nunmehr ab 1.7.2011 auf 35% angehoben.

Ein österreichischer Anleger mit ausländischen Zinseneinkünften muss diese bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung selbstver­ständlich auch dann deklarieren, wenn die Zinsen im Ausland (zB in Belgien, Luxemburg oder der Schweiz) einem Quellensteuerabzug unterliegen (Steuerbelastung in Österreich: 25 % Einkommensteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird die im Ausland abgezogene Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet. Der Quellensteuerabzug kann aber dadurch vermieden werden, dass der Anle­ger freiwillig einem Informationsaustausch der ausländischen Bank mit seinem Wohnsitzfinanzamt zustimmt. In diesem Falle muss der zinsenauszahlenden Bank eine Ansässig­keitsbescheinigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt werden.
 
 
Quelle: ÖGWT

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