VwGH: Grunderwerbsteuer bei treuhändig gehaltenem Zwerganteil
Der VwGH hat jüngst eine Entscheidung des UFS Innsbruck (siehe auch schon Klienten-Info 6/2010) zur Grunderwerbsteuer bestätigt. In seiner Entscheidung hat auch der VwGH (als letzte Instanz im Steuerrecht) die treuhändige Zurückbehaltung eines 1-%igen Anteils an einer grundstücksbesitzenden GmbH im Zuge der Übertragung der restlichen 99 % zwecks Vermeidung der Grunderwerbsteuerpflicht wegen Übertragung bzw Vereinigung aller Anteile als Missbrauch eingestuft. Bei künftigen Unternehmensübergaben, Gesellschaftsverkäufen etc, bei denen zum Gesellschaftsvermögen auch Liegenschaften zählen, muss daher beachtet werden, dass durch Treuhandlösungen ohne gewichtigen außersteuerlichen Grund die Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert nicht mehr vermieden werden kann.
Quelle: ÖGWT
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