KESt neu: Besonderheiten im betrieblichen Bereich - 4/4
· Besonderheiten im betrieblichen Bereich
Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung gilt – wie die Endbesteuerung der Zinsen – grundsätzlich auch im betrieblichen Bereich von einkommensteuerpflichtigen Unternehmern. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen, die zum Teil durch das AbgÄG 2011 klargestellt wurden:
- Anschaffungsnebenkosten sind – anders als im Privatbereich – bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Veräußerungsgewinnes oder –verlustes zu berücksichtigen.
- Verluste aus Teilwertabschreibungen oder aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (inklusive Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) können – im Hinblick auf die Steuerpflicht der Gewinne mit nur 25% - zwar nur zur Hälfte abgesetzt werden, dafür aber nach Ausgleich mit den betrieblichen Gewinnen auch mit sämtlichen anderen Einkünften ausgeglichen werden.
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