Neuerungen bei Preisausschreiben ab 1.9.2011

 

In der letzten Klienten-Info haben wir bereits darüber berichtet, dass mit dem AbgÄG 2011 bei Preisausschreiben eine Bagatellregelung von 500 € für die 5 %ige Glückspielabgabe eingeführt wird und die Abgabe nur mehr jährlich zu berechnen und abzuführen ist. Die Änderungen sind mit 1.9.2011 in Kraft getreten.
 
Quelle: ÖGWT

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