Kündigung eines Dienstnehmers
Ab 1.1.2013 fällt bei Kündigung eines (echten oder freien) Dienstnehmers durch den Dienstgeber eine sogenannte „Auflösungsabgabe“ in Höhe von €110 an.
Ausgenommen sind auf längstens 6 Monate befristete Dienstverhältnisse.
Quelle: ÖGWT
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