EU-Amtshilfegesetz

Mit diesem neuen Gesetz soll das bisherige EG-Amtshilfegesetz ersetzt werden. Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen die Erweiterung des Geltungsbereiches der Amtshilfe, ...

... die Ausweitung und Verbesserung des Informationsaustauschs, die Vereinfachung des Zustellungsverfahrens und die administrative Vereinfachung des Informationsaustauschs.
Die Möglichkeit der Amtshilfe soll nun auf alle Steuern, einschließlich der Landes- und Ge-meindeabgaben, erweitert werden. Außerdem wird die Möglichkeit, den Informationsaustausch für Bankauskünfte abzulehnen, aufgegeben. Für bestimmte Einkunftsarten (zB Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Vermietungseinkünfte) ist ab 1. Jänner 2014 ein automatischer Informationsaustausch vorgesehen. 
Mit Hilfe von Standardformblättern soll auch das administrative Verfahren zur Durchführung der Amtshilfe vereinfacht werden. Weiter ist geplant, dass österreichische Finanzbeamte an steuerlichen Ermittlungsverfahren in anderen Mitgliedstaaten und vice versa teilnehmen können.

Quelle: ÖGWT

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