UID-Büro seit 1.8.2012 geschlossen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) ist der Nachweis der Unternehmerei-genschaft im umsatzsteuerlichen Sinn. ...

... Gerade bei Rechnungen an Kunden in der EU, die steuerfrei ausgestellt werden, sollte dessen UID-Nummer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf Gültigkeit geprüft werden. Bis 31.7.2012 gab es dafür ein eigenes UID-Büro, das nun geschlossen ist. Anfragen, ob eine UID-Nummer gültig ist, können am einfachsten elektronisch über FinanzOnline oder den EU-Server (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) getätigt werden. Sollte es technische Probleme bei der Abfrage eines bestimmten Landes geben oder die technischen Voraussetzungen fehlen, kann eine telefonische oder schriftliche Anfrage direkt an das für den Anfragenden zuständige Finanzamt gerichtet werden.

Quelle: ÖGWT

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