Vereinsbesteuerung - Umsatzsteuer 4/5

Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, wenn die Umsätze des vorangegangenen Kalenderjahres € 100.000 nicht überstiegen haben. Für Vereine, ...

... deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr bis zu € 30.000 betragen haben, entfällt die Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung, wenn die errechnete Vorauszahlung zur Gänze bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich keine Vorauszahlung ergibt.

Ein Verein, der der Erwerbsbesteuerung unterliegt, muss eine UID-Nummer beantragen, damit andere Unternehmer steuerfrei innergemeinschaftliche an den Verein liefern können.

Quelle: ÖGWT

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