Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen

Die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter unterliegt dann nicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft bereits vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlusts erwirbt. Die Zusage kann auch durch einen Gesellschafterbeschluss gegeben werden und muss nicht wie bisher auf einen  Ergebnisabführungsvertrag zurückzuführen sein.

Quelle: ÖGWT

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