Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2013 - Neuerung Spendenbegünstigung

 Neuerungen bei der Spendenbegünstigung

Die wesentlichste Änderung bei den steuerlich abzugsfähigen Spenden betrifft die Umstellung der 10%-igen Deckelung für abzugsfähige Spenden vom Gewinn bzw Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahrs auf das laufende Jahr. Ferner gilt nunmehr der Gewinn vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrags als Obergrenze. Auf Verlangen des Spenders hat der Zuwendungsempfänger eine Spendenbestätigung auszustellen. Ferner muss der die Spendenorganisation prüfende Wirtschaftsprüfer nun auch die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bestätigen. Für die Spendenprüfung gelten nun auch die Haftungsbegrenzungen für Abschlussprüfer gem § 275 UGB.

Quelle: ÖGWT

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