Alleinverdienerabsetzbetrag

Voraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag ist ua, dass die steuerpflichtigen Einkünfte des (Ehe)Partners höchstens € 6.000 pa betragen. Dabei sind nicht nur die (endbesteuerten) Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern auch die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen des (Ehe)partners zu berücksichtigen.

Quelle: ÖGWT

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