Geldwerte Vorteile an überlassene Arbeitskräfte durch Beschäftiger
Bei Gewährung von geldwerten Vorteilen (zB Sachbezüge, steuerfreie Sachleistungen) des Beschäftigers an die überlassenen Arbeitskräfte kommt es meistens zu einer Verkürzung des Zahlungswegs. Die Versteuerung der steuerpflichtigen Leistungen erfolgt allerdings nicht über eine spätere Veranlagung, sondern gleich über die Gehaltsabrechnung durch den Überlasser.
Quelle: ÖGWT
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