Geldwerte Vorteile anlässlich der Eröffnung eines Kontos

Ab 1.1.2007 gehören geldwerte Vorteile anlässlich der Eröffnung eines (Haben-)Kontos (zB Gratisvignette) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind damit KESt-pflichtig (KESt-Abzug durch Bank). Ausgenommen davon sind nur geringfügige Aufmerksamkeiten (wie zB übliche Weltspartaggeschenke.

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