Anhebung der Negativsteuer und Pendlerausgleichsbetrag

Da Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, von der erweiterten Pendlerförderung uU aber nicht profitieren, wurde für diese ab der Veranlagung 2013 der Höchstbetrag der Negativsteuer auf € 400 jährlich (für 2012: € 251) angehoben. Der in diesem Betrag enthaltene  „Pendlerzuschlag“ in Höhe von höchstens € 290 (bisher € 141)  steht zu, wenn mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. Zu beachten ist, dass die Negativsteuer (inklusive Pendlerzuschlag) ab 2013 mit 18% (für 2012: 15 %) der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt ist. Da es durch die Erhöhung des Pendlerzuschlages auf € 290 bei einem Eintritt in die Steuerpflicht zu Härtefällen kommen kann, soll künftig eine Einschleifregelung einen Ausgleich schaffen. Beträgt nämlich die Einkommensteuer zwischen € 1 und € 290, kann ein Pendlerausgleichsbetrag von € 289 berücksichtigt werden, der sich gleichmäßig auf Null einschleift. Mit anderen Worten: Mit jedem Euro zusätzlicher Einkommensteuer sinkt auch der Pendlerausgleichsbetrag um 1 Euro. Beträgt z.B. die Einkommensteuer € 100 wird ein Pendlerausgleichsbetrag von € 190 abgezogen und € 90 Negativsteuer gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des betreffenden Kalenderjahres gestellt werden.

Quelle: ÖGWT

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