Anhebung des steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses ab 1.1.2013 auf € 1.000

Dienstgeber konnten bisher allen ihren Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen davon einen steuerfreien Zuschuss bis zu € 500 pa pro begünstigtem Kind für die Kinderbetreuung geben. Still und heimlich wurde im Juli 2013 der steuerfreie Betrag auf € 1.000 rückwirkend ab 1.1.2013 angehoben.

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