Weiterhin keine Auflösungsabgabe für Bauarbeiter zu entrichten

Seit 1.1.2013 muss der Dienstgeber bei Auflösung eines Dienstverhältnisses eine Auflösungsabgabe von € 113 (Wert für 2013) an die Gebietskrankenkasse bezahlen. Für Arbeitsverhältnisse, die dem BUAG unterliegen, sollte die Regelung erst mit 1.7.2013 in Kraft treten. Im Zuge eines im Juli im Nationalrat beschlossenen Gesamtpakets zum neuen „Überbrückungsgeld für Bauarbeiter“ wurde die Befreiung unbeschränkt verlängert.

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