Privatnutzung von „Fiskal-LKW“

Es wird klargestellt, dass auch die Zurverfügungstellung eines dienstgebereigenen „Fiskal-LKW“ für Privatfahrten als Sachbezug zu versteuern ist. Lediglich für Spezialfahrzeuge wie zB ÖAMTC/ARBÖ -Fahrzeuge oder Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank ist kein Sachbezug anzusetzen.

Quelle: ÖGWT

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