Sonstige Änderungen im EStG

Als Ausgleich für den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags seit 2011 für Steuerpflichtige ohne Kinder wurde der Pensionistenabsetzbetrag auf jährlich € 764 erhöht, wenn die jährlichen Pensionsbezüge nicht über € 19.930 liegen sowie die Einkünfte des (Ehe-)Partners sich auf höchstens € 2.200 belaufen. Im Zuge der Neuregelung der Pendlerförderung wurde auch beschlossen, dass der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von € 764 zur Vermeidung von Härten rückwirkend ab 1. 1. 2013 bei Pensionseinkünften zwischen € 19.931 und € 25.000 gleichmäßig eingeschliffen wird. Die Aufrollung in der Lohnverrechnung hat bis  30.9.2013 zu erfolgen.

Voraussetzung für den erhöhten Freibetrag von € 540 bei Zuschlägen im Rahmen der Nachtarbeit ist ab 2013 nur mehr, dass die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt. Das Berufsbilds eines typischen Nachtarbeiters (zB Bäcker, Drucker) muss nicht mehr vorliegen. 

Quelle: ÖGWT

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