Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer - Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter 1/8

​Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt.

In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die in den Jahren 2013 – 2016 je nach Höhe des Jahressechstels mit 6% bis 35,75 % versteuert werden muss. Beträgt das Jahressechstel über 83.333 € gibt es keine Steuerersparnis mehr, da dann ein Steuersatz von 50 % zu Anwendung kommt.

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