Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern - Steuertipps 1/9

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht, wie bei der doppelten Buchhaltung (Bilanzierung) der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit.

Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.

Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2013, die am 15.1.2014 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2013 als bezahlt.

Quelle: Atikon

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