Zinssatz für Personalrückstellungen nach UGB

Vor einigen Wochen hat der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) den Entwurf eines neuen Fachgutachtens über Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und ähnliche Verpflichtungen nach den UGB-Vor¬schriften vorgestellt, der einige Präzisierungen in Bezug auf den zu verwendenden Zinssatz und die Berücksichtigung der Personalfluktuation vor¬sieht. Dieser Entwurf wird derzeit auf breiter Basis diskutiert. Das neue Fachgutachten soll 2014 in Kraft treten.

Nach dem heuer noch geltenden Fachgutachten aus dem Jahr 2004 sind Personalrückstellungen in UGB-Abschlüssen bei Anwendung des Teilwertverfahrens ohne Berücksichtigung von zukünfti¬gen Bezugssteigerungen mit dem Realzinssatz (Nominalzinssatz für Industrieanleihen abzüglich Geldentwertungsrate) abzuzinsen.

Für den 31.12.2013 werden sich bei Anwendung eines fünfjährigen vergangenheitsorientierten Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der Laufzeit der Verpflichtungen in etwa folgende Zinssätze ergeben:



5-Jahresdurchschnitt Nominalzinssatz für Indus­trieanleihen
10 Jahre
4,5%
15 Jahre
4,8%
20 Jahre
4,9%
abzüglich durchschnitt­liche Inflationsrate der letzten 5 Jahre-2,3%-2,3%-2,3%
Realzinssatz 2,2%2,5%2,6%

Quelle: ÖGWT

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