wichtige Termine 30.9.2014

In steuerlicher Hinsicht kann es manchmal schon am 1.10. und nicht erst am 32.12. zu spät sein

-  Spendenbegünstigte Einrichtungen haben binnen 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag jährlich dem Finanzamt 1/23 die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durchführung einer Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für den Verbleib in der Liste der spendenbegünstigten Vereine bestätigt wird.

-  Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum Firmenbuch für den Regelbilanzstichtag 31.12.2013: Grundsätz­lich sind die Jahresab­schlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einrei­chung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Die Vorschriften gelten auch für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmte Genossenschaften. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2013 endet die Offenle­gungspflicht daher am 30.9.2014. Wird die Ver­pflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die jedem Geschäfts­führer und auch der Gesellschaft selbst vorge­schrieben und auch mehrmals (im Zweimonatsrhythmus) verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung kön­nen die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapital­gesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen ange­hoben werden.

-  Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH 32 € und füreine AG 145 €, die Eintragungsgebühr beträgt 20 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresab­schluss bei einer GmbH 52 € und bei einer AG 165 €.Die Eintragungsgebühr von 20 € ent­fällt bei freiwilliger elektronischer Einreichung durch Kleinst-Kapitalgesellschaften (Umsatzer­löse in den zwölf Monaten vor dem Abschluss­stichtag von bis zu 70.000 €), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt. Bei Einreichung in Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von 17 € vorgeschrieben.

-  Umgründungsvorgänge zum Stichtag 31.12.2013 müssen bis 30.9. beim Firmenbuch bzw beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden.

Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2013 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2014 - siehe KlientenINFO Ausgabe 3/2014.

-  Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen 2014: EinHerabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2014 kann letztmalig bis 30.9.2014gestellt werden. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2014 angeschlossen werden. Danach besteht nur mehr die Möglichkeit, die am 15.11.2014 fällige Vorauszahlung durch Stundungs- oder Ratenansuchen hinauszuschieben. Übrigens: für die Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft kann bis zum Jahresende ein Herabsetzungsantrag gestellt werden, wenn der voraussichtliche Gewinn unter der vorläufigen Beitragsgrundlage liegt.

-  ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013

All jene Arbeitnehmer und Pensionisten, die entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener- /Alleinerhalterabsetzbetrag / erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bei der Lohnverrechnung zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis 30.9. ihre Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) einreichen.

-  Abgabe des neuen Pendlerrechnerausdruckes beim Dienstgeber


Quelle: ÖGWT

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