wichtige Termine 30.9.2014
In steuerlicher Hinsicht kann es manchmal schon am 1.10. und nicht erst am 32.12. zu spät sein
- Spendenbegünstigte Einrichtungen haben binnen 9
Monaten nach dem Abschlussstichtag jährlich dem Finanzamt 1/23 die Bestätigung
eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durchführung einer Prüfung des
Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für den Verbleib in der Liste der
spendenbegünstigten Vereine bestätigt wird.
- Elektronische
Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum Firmenbuch
für den Regelbilanzstichtag 31.12.2013: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem
Bilanzstichtag durch Einreichung in
elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Die Vorschriften gelten auch
für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich
haftet, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmte
Genossenschaften. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag
31.12.2013 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2014.
Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine
automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die jedem Geschäftsführer
und auch der Gesellschaft selbst
vorgeschrieben und auch mehrmals (im
Zweimonatsrhythmus) verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung
können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften
sogar bis zum Sechsfachen angehoben
werden.
- Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH 32 € und füreine
AG 145 €, die Eintragungsgebühr beträgt 20 €. Insgesamt
betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss
bei einer GmbH 52 € und bei einer AG 165 €.Die Eintragungsgebühr von 20 € entfällt bei freiwilliger elektronischer
Einreichung durch Kleinst-Kapitalgesellschaften
(Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag von bis zu
70.000 €), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag
erfolgt. Bei Einreichung in
Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von 17 € vorgeschrieben.
- Umgründungsvorgänge zum Stichtag 31.12.2013 müssen bis 30.9. beim Firmenbuch bzw beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern
2013 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2014
- siehe KlientenINFO Ausgabe 3/2014.
- Herabsetzung
der laufenden Steuervorauszahlungen 2014: EinHerabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen-
und Körperschaftsteuer 2014 kann letztmalig bis 30.9.2014gestellt werden. Dem
Antrag sollte vorsorglich auch eine
Prognoserechnung für 2014 angeschlossen werden. Danach besteht nur mehr
die Möglichkeit, die am 15.11.2014 fällige Vorauszahlung durch Stundungs- oder
Ratenansuchen hinauszuschieben. Übrigens: für die Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen
Wirtschaft kann bis zum Jahresende ein Herabsetzungsantrag gestellt werden,
wenn der voraussichtliche Gewinn unter der vorläufigen Beitragsgrundlage liegt.
- ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013
All jene Arbeitnehmer und Pensionisten, die
entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen
Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener-
/Alleinerhalterabsetzbetrag / erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bei der
Lohnverrechnung zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis 30.9. ihre
Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) einreichen.
- Abgabe des neuen Pendlerrechnerausdruckes
beim Dienstgeber
Quelle: ÖGWT
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