Optimale Nutzung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinns, aber maximal 45.350 € (vor 2013: 100.000 €) pro Jahr. Seit der Veranlagung 2013 wurde der 13%-ige Satz für den Gewinnfreibetrag auf Gewinne bis 175.000 € einge-schränkt. Für Gewinne zwischen 175.000 € und 350.000 € können nur 7% und für Gewinne zwischen 350.000 € und 580.000 € 4,5% als GFB geltend gemacht werden. Für Gewinne über 580.000 € gibt es gar keinen GFB.
Bis
30.000 € Gewinn steht der GFB jedem
Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = 3.900 €).
Ist der Gewinn höher als 30.000 €, so
steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im
betreffenden Jahr bestimmte Investitionen
getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare
körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier
Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV,
Gebäudeinvestitionen) in Frage.
ACHTUNG:
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem
30.6.2014 enden, können außer den oben erwähnten Sachanlagen nur mehr Wohnbauanleihen (oder Wandelschuldverschreibungen von
Wohnbauaktiengesellschaften) zur Deckung des GFB herangezogen werden. Diese
Wohnbauanleihen müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt ebenfalls 4 Jahre als Anlagevermögen gewidmet werden.
Am einfachsten ist es nach wie
vor, die für den investitionsbedingten GFB erforderliche Investitionsdeckung
bei Gewinnen über 30.000 € durch den Kauf von Wohnbauanleihen zu erfüllen, auch wenn diese zumeist eine sehr
lange Laufzeit haben (die Mindestlaufzeit für Wohnbauanleihen beträgt 10 Jahre)
und man sich die Chancen auf höhere Zinsen nimmt. Vorsicht ist beim Kauf von
„alten“ Wohnbauanleihen geboten. Diese müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt noch
mindestens eine Restlaufzeit von 4
Jahren aufweisen. Ist die Restlaufzeit nämlich kürzer, kann die
Nachversteuerung des GFB bei Tilgung nur vermieden werden, wenn in dieser Höhe
in begünstigte Sachanlagen investiert wird. Um den GFB optimal zu nutzen sollte
etwa Mitte bis Ende Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete
steuerliche Jahresgewinn 2014 geschätzt und der voraussichtlich über 3.900 € (=
Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag nach den oben dargestellten Stufen
ermittelt und entsprechende Wohnbauanleihen
gekauft werden. Übrigens: im Betriebsvermögen sind die Zinsen nicht
KEST-frei (im Privatvermögen sind bis zu 4 % Zinsen steuerfrei).
TIPP: Auch für selbständige Nebeneinkünfte (zB aus einem Werk- oder freien
Dienstvertrag), Bezüge eines selbständig
tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers oder Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen steht der GFB zu.
TIPP: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag (13% von 30.000 € = 3.900 €) zu; in diesem Fall muss daher für den GFB nichts investiert werden.
Quelle: ÖGWT
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