Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses

In Anlehnung an die internationalen Rechungslegungsbestimmungen entfällt künftig der Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen in der GuV. Stattdessen sind dazu Anhangsangaben zu machen.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)