KV-Abschluss für das Hotel- und Gastgewerbe

Die Gewerkschaft vida berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die im Hotel- und Gastgewerbe beschäftigten Arbeiter. Dabei wurde eine große Reform des Kollektivvertrages paktiert, welche folgende Eckpunkte enthält: Erhöhung der KV-Löhne bundesdurchschnittlich um 2,35 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,48 % (1. Lehrjahr: 625 Euro; 2. Lehrjahr: 695 Euro; 3. Lehrjahr: 830 Euro; 4. Lehrjahr: 910 Euro); ab 1. 5. 2015 wird eine neues fünfstufiges Festlohnsystem in Wien, Niederösterreich und in der Steiermark implementiert; in allen übrigen Bundesländern erfolgt die Umstellung auf dieses neue System schrittweise; der Durchrechnungszeitraum für Vollzeitbeschäftigte wird in Jahresbetriebe von 13 auf 26 Wochen ausgedehnt; nächtliche Ruhezeit kann für Beschäftigte im Service- und Küchenbereich in Saisonbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden; Pflichtpraktikanten, die noch in ihrer fachspezifischen Ausbildung stehen und berufliche Praxiserfahrung sammeln müssen, erhalten künftig 695 Euro; Pflichtpraktikanten, die für die Ausbildung eine Reifeprüfung benötigen, erhalten 910 Euro monatlich. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 5. 2015.

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