Grundstückswertverordnung 2016 (GrWV 2015)

Bei Redaktionsschluss der News lag leider nur ein Begutachtungsentwurf zur Grundstückswertverordnung 2016 (GrWV 2016) vor. Die Begutachtungsfrist lief bis 1.12.2015. Angesichts der Wichtigkeit der gegenständlichen Verordnung für die Entscheidung ob Grundstücksübertragung im Familienverband noch heuer oder erst im nächsten Jahr vorgenommen werden sollen, berichten wir diesmal bereits über den Verordnungsentwurf.

Im GrunderwerbsteuerG hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2016 vorgesehen, dass bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienverband oder im Rahmen von Umgründungen bzw bei Anteilsvereinigungen/-übertragungen der Grundstückswert anstelle des bisherigen dreifachen bzw zweifachen Einheitswerts als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen ist.

Zur Ermittlung dieses Grundstückswerts gibt der Gesetzgeber drei Möglichkeiten vor:
• das pauschale Sachwertermittlungsverfahren oder
• die Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels oder
• der Nachweis des Verkehrswerts des Grundstücks durch ein Immobiliensachverständigengutachten.

In der vorliegenden GrWV 2016 werden die ersten beiden vorgenannten Möglichkeiten näher präzisiert.


Quelle: ÖGWT

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