BMF-Erlass zu Rückstellungen für Abgabennachforderungen nach Außenprüfung:

(interner BMF-Erlass, SZK-010203/0013-ESt/2016 vom 10.2.2016)

Das BMF bestimmt in einem internen Erlass, dass - wie bisher bereits in Rz 1600 EStR dargelegt - Abgabennachforderungen von LSt-, DG- und SV-Beiträgen in jenem Jahr als Betriebsausgabe absetzbar sind, in dem die Vorschreibung (bei Bilanzierung) oder Bezahlung (bei EAR) erfolgt. Es ist irrelevant, ob der Steuerpflichtige schon bei der Bilanzerstellung mit der Nachforderung hätte rechnen müssen. Dieser Grundsatz gilt nun auch für andere Abgabenarten zB für Gebührennachforderungen oder für jene Umsatzsteuer-Nachzahlungen die erfolgswirksam sind (siehe Rz 732 UStR).
Den internen Erlass können Sie hier abrufen: BMF-Erlass zu Rückstellungen für Abgabennachforderungen nach Außenprüfung.pdf


Quelle: KWT

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