Welcher Kollektivvertrag ist bei Tankstellen anzuwenden?

Mit 1. 1. 2016 ist der neue Kollektivvertrag für die Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen in Kraft getreten. Dieser Kollektivvertrag kann als fortschrittlich angesehen werden, er vermeidet es aber nicht, die Grundregeln der Anwendbarkeit von Kollektivverträgen zu beachten. In der Februar-Ausgabe der ASoK kommt Michael F. M. Effenberg im Rahmen seines Beitrags zu dem Schluss, dass für den Betrieb einer klassischen Tankstelle mit einem Shop im Ausmaß von maximal 80 Quadratmeter die Gewerbescheine „Tankstelle“ und „kleines Gastgewerbe“ reichen; der Handelsgewerbeschein sei nicht notwendig. Somit sei der Kollektivvertrag für das Tankstellengewerbe anzuwenden.


Quelle: lindeonline

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