Verbesserung bei Firmendarlehen

Der Zinsenvorteil, der sich aus einem günstigen Firmenkredit für den Arbeitnehnmer ergibt, ist ein "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" - ein Sachbezug, unter bestimmten Umständen lohnsteuerpflichtig. Hierfür ist der angewendete Zinssatz entscheidend - dieser wurde gesenkt.


Die Latte, an der die Finanz den vorgeblichen Vorteil misst, ist der Zinssatz. Der war bis Ende 2003 amtlicherseits mit 4,5 p.a. festgelegt und wurde ab heuer auf 3,5% p.a. herabgesetzt. Wer von seiner Firma ein Darlehen zu einem Zinssatz von weniger als 3,5% p.a. erhält, müsste die Differenz als Sachbezug versteuern.



An einem Beispiel:
Eine Firma gibt einem Mitarbeiter ein mittelfristiges Darlehen zu 2% Verzinsung pro Jahr. Der lohnsteuerpflichtige Vorteil beträgt daher 1,5%. Wäre das Darlehen überhaupt zinsenfrei, dann wären der lohnsteuerpflichtige Vorteil mit 3,5% anzusetzen.
Klingt kleinlich, aber eine zweite Messlatte hilft, die angesagte Lohnsteuerpflicht meistens doch noch zu vermeiden: ein besonderer Freibetrag von 7.300 Euro, der allerdings für Vorschüsse und Firmendarlehen an den Mitarbeiter gemeinsam gilt. Beträge innerhalb dieses Freibetrags werden zinsenmäßig von der Finanz überhaupt nicht untersucht.

Wieder an einem Beispiel:
Vorschuss und Darlehen an einen Arbeitnehmer betragen zusammen 7.000 Euro. Selbst wenn vom Dienstgeber hierfür keinerlei Zinsen verlangt würden, läge kein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Bei Auszahlungen über 7.300 Euro wäre erst der übersteigende Betrag hinsichtlich eines möglichen Zinsenvorteils zu überprüfen.

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