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PKW-Luxusgrenze vor 2005 bleibt bei € 34.000

PKW-Luxusgrenze vor 2005 bleibt bei € 34.000

Über die Anhebung der Luxusgrenze für ab 2005 angeschaffte PKWs und Kombis von bisher € 34.000 auf € 40.000 (Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und Nova sowie Kosten von Sonderausstattungen) wurde bereits in der letzten Klienten-Info berichtet. Die durch ein Urteil des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) im Vorjahr geweckte Hoffnung, dass auch für die Vergangenheit bereits eine höhere Luxusgrenze als € 34.000 angewendet werden kann, wurde allerdings durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kürzlich zunichte gemacht. Es bleibt daher für alle Anschaffungen von PKWs und Kombis bis Ende 2004 bei der bisherigen Luxusgrenze von € 34.000.

 

Übrigens: Das Finanzministerium hält trotz vieler Proteste ausdrücklich daran fest, dass die Erhöhung der Sachbezugs-Obergrenze für die erlaubte Privatnutzung eines Dienstautos ab 1.1.2005 von bisher € 510 auf € 600 auch für Fahrzeuge gilt, die bereits 2004 oder früher angeschafft worden sind und die daher hinsichtlich der Absetzbarkeit noch unter die niedrigere Luxusgrenze von € 34.000 fallen.

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