Änderung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG – Abfertigung neu)

Mit Stichtag 1.7.2005 wurde das BMVG in zwei Punkten geändert.

undefined undefined Einerseits wurde ein Verfahren eingeführt, mit dem Dienstgeber einer Mitarbeitervorsorgekasse zwangszugeteilt werden können. Diese Gesetzesänderung war notwendig, weil manche Dienstgeber bis heute noch mit keiner MV-Kasse einen Vertrag abgeschlossen haben. Andererseits wurde die Wahlmöglichkeit geschaffen, die Abfertigungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen entweder monatlich oder jährlich im Nachhinein zu entrichten. Bei jährlicher Zahlungsweise erhöht sich der abzuführende Betrag allerdings um 2,5 %. Eine Änderung der Zahlungsweise ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

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