Leitende Angestellte – IESG-Beitrag erst ab 2006

Der Ausschluss leitender Angestellter vom Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld wurde rückwirkend mit dem 1.5.1995 aus dem Gesetz gestrichen.

Dies war aufgrund eines Urteils des OGH notwendig, der die bisherige Rechtslage als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft hat. Die neue Rechtslage ist auf alle Anträge anzuwenden, die mit Ablauf des 30.9.2005 noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Obwohl leitende Angestellte damit bereits jetzt einen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben, sieht das Gesetz erst ab dem 1.1.2006 eine Verpflichtung zur Entrichtung des IESG-Beitrags für diese Personengruppe vor.

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