Abgabenänderungsgesetz 2005 – die geplanten neuen Steueränderungen, Teil 1/3

Einkommensteuer - Lohnnachzahlungen in einem Insolvenzverfahren werden derzeit in dem Monat besteuert, in dem sie zufließen.

Künftig sollen sie zur Progressionsmilderung auf die einzelnen Kalendermonate aufgeteilt werden, für die sie geleistet werden.

- Die derzeitige Einkommensteuermäßigung für Sanierungsgewinne (bzw Gewinne aus einem Schulderlass) soll ab 2006 auch für Privatkonkurse gelten. Überdies soll es bei betrieblichen Insolvenzen für die Steuerermäßigung nicht mehr notwendig sein, dass der Betrieb fortgeführt wird. Weiters sind Verbesserungen bei der Verlustverrechnung geplant (100%ige Verrechnung von Sanierungsgewinnen bzw Gewinnen aus einem Schulderlass mit Verlustvorträgen).

Tipp: Demnach könnte es zB ratsam sein, in Fällen von Liquidationsausgleichen (bei denen es zu keiner Betriebsfortführung kommt) die Zahlung von Ausgleichsraten auf Zeitpunkte nach dem 31.12.2005 zu verschieben, um in den Genuss der günstigeren neuen Rechtslage zu kommen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Über die endgültige Fassung des Abgabenänderungsgesetzes werden wir in der nächsten Klienten-Info berichten.

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