Änderungen bei der Einkommensteuer


Lohnnachzahlungen in einem Insolvenzverfahren werden derzeit in dem Jahr besteuert, in dem sie zufließen.

Ab 2006 werden sie zur Progressionsmilderung auf die einzelnen Kalenderjahre aufgeteilt, für die sie geleistet werden.


Quelle:ÖGWT

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