Umsatzsteuerprotokoll
Das BMF hat kürzlich auf der Homepage die Steuerprotokolle 2005 veröffentlicht, die ua folgende wichtige Diskussionsergebnisse der jährlichen Bundessteuertagung der Finanzverwaltung enthalten:
· Erbringt ein Kongressveranstalter neben der Überlassung von inländischen Standflächen auch Werbeleistungen an einen ausländischen Auftraggeber, liegt ein einheitliches Leistungspaket vor, welches am Ort der Standflächen im Inland zu versteuern ist.
·
Die
Berichtigung einer Forderung mit
Rückverrechnung der Umsatzsteuer kann erst dann vorgenommen werden, wenn
die Forderung bei objektiver Betrachtung wertlos ist. Uneinbringlichkeit in
diesem Sinn bedeutet nach Ansicht des BMF nicht bloß Gefährdung der Einbringlichkeit
(Dubiosität), sondern tatsächliche, nachgewiesene Uneinbringlichkeit.
Quelle: ÖGWT
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