Änderung in der Sozialversicherung

Dienstnehmer ohne inländische Betriebsstätte aus dem EU/EWR-Raum bzw der Schweiz werden ab 1.1.2006 den inländischen Dienstgebern gleichgestellt


Dienstnehmer, die in Österreich von einem ausländischen Dienstgeber ohne inländische Betriebsstätte beschäftigt werden, mussten sich bisher um die vorgeschriebenen Meldungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger sowie um die Abfuhr der gesamten Beiträge selbst kümmern. Ab 1.1.2006 entfallen diese Verpflichtungen für Dienstnehmer, die bei einem ausländischen Dienstgeber mit Sitz in einem EU/EWR-Staat bzw in der Schweiz beschäftigt sind. Dienstgeber aus diesen Ländern müssen daher künftig die Meldeverpflichtungen für ihre Mitarbeiter in Österreich selbst erfüllen und auch die Beiträge entrichten.


Quelle: ÖGWT


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