Änderung in der Sozialversicherung
Dienstnehmer ohne inländische Betriebsstätte aus dem EU/EWR-Raum bzw der Schweiz werden ab 1.1.2006 den inländischen Dienstgebern gleichgestellt
Dienstnehmer,
die in Österreich von einem
ausländischen
Dienstgeber ohne inländische
Betriebsstätte beschäftigt werden, mussten sich bisher um die
vorgeschriebenen Meldungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger sowie um
die Abfuhr der gesamten Beiträge selbst kümmern. Ab 1.1.2006 entfallen diese
Verpflichtungen für Dienstnehmer, die bei einem ausländischen Dienstgeber mit
Sitz in einem EU/EWR-Staat bzw in der Schweiz beschäftigt sind.
Dienstgeber aus diesen Ländern müssen
daher künftig die
Meldeverpflichtungen
für ihre Mitarbeiter in Österreich selbst erfüllen und auch die
Beiträge entrichten.
Quelle: ÖGWT
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