Geschäftsführer einer GmbH haben seit 1.10.2005 Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld

Aufgrund einer geänderten EU-Richtlinie haben seit 1.10.2005 GmbH-Geschäftsführer, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft stehen, Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld. Nach den Intentionen des Gesetzgebers sind davon GmbH-Geschäftsführer mit einem Beteiligungsverhältnis von maximal 25 % betroffen. Die Verpflichtung zur Entrichtung des IESG-Beitrags für diese Personengruppe beginnt aber erst mit 1.1.2006

Quelle: ÖGWT

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