Geschäftsführer einer GmbH haben seit 1.10.2005 Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld
Aufgrund einer geänderten EU-Richtlinie
haben
seit 1.10.2005
GmbH-Geschäftsführer,
die in einem
Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft stehen,
Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
Nach den Intentionen des Gesetzgebers sind davon GmbH-Geschäftsführer mit einem
Beteiligungsverhältnis von maximal 25 % betroffen. Die Verpflichtung zur
Entrichtung des
IESG-Beitrags für
diese Personengruppe beginnt aber
erst
mit 1.1.2006
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