Was ändert sich ab 1.1.2006 bei der Lohnkontenführung

Nach der neuen Lohnkonten-Verordnung 2006 müssen Lohnkonten ab 2006 einige zusätzliche Informationen enthalten (zB freiwillige Berufsförderungsbeiträge, Arbeiterkammer- und Betriebsratsumlage, Pflichtversicherungsbeiträge, Wohnbauförderungsbeiträge, Pendlerpauschale, erstatteter (rückgezahlter) Arbeitslohn, Beiträge an ausländische Pensionskassen, Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag sowie deren Bemessungsgrundlage).


Quelle: ÖGWT


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