Einkünfte aus Dienstleistungsschecks

Bei den Einkünften aus Dienstleistungsschecks (vgl die ausführliche Information dazu im Newsarchiv vom 20.1.2006) handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Wird man daher mit anderen Einkünften einkommensteuerpflichtig, sind die Einnahmen aus dem Dienstleistungsscheck ebenfalls zu versteuern, wobei aber nur sechs Siebentel der von der Gebietskrankenkasse ausbezahlten Beträge als laufende Bezüge zu erfassen sind und ein Siebentel als sonstiger Bezug dem begünstigten Steuersatz von 6% unterliegt.



Quelle: ÖGWT


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