Liebhabereivermutung bei kleiner Vermietung EU-konform
Das Schicksal
wegen Liebhaberei ertragsteuerlich unbeachtlicher Betätigungen im
Umsatzsteuerrecht war aus europarechtlicher Sicht lange Zeit
umstritten. Nunmehr hat der VwGH hinsichtlich einer "kleinen
Vermietung" mit Erkenntnis vom 16.2.2006, 2004/14/0082, entschieden,
dass eine aus einkommensteuerlicher Sicht Liebhaberei darstellende
Betätigung auch in der Umsatzsteuer als Liebhaberei zu beurteilen und
die entsprechende Bestimmung in § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung
EU-rechtskonform ist.
Im Ergebnis bedeutet dies eine unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit in die Umsatzsteuerpflicht.
Im Ergebnis bedeutet dies eine unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit in die Umsatzsteuerpflicht.
Quelle: SWK-online
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