Liebhabereivermutung bei kleiner Vermietung EU-konform

Das Schicksal wegen Liebhaberei ertragsteuerlich unbeachtlicher Betätigungen im Umsatzsteuerrecht war aus europarechtlicher Sicht lange Zeit umstritten. Nunmehr hat der VwGH hinsichtlich einer "kleinen Vermietung" mit Erkenntnis vom 16.2.2006, 2004/14/0082, entschieden, dass eine aus einkommensteuerlicher Sicht Liebhaberei darstellende Betätigung auch in der Umsatzsteuer als Liebhaberei zu beurteilen und die entsprechende Bestimmung in § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung EU-rechtskonform ist.

Im Ergebnis bedeutet dies eine unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit in die Umsatzsteuerpflicht.

Quelle: SWK-online

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